Problemstellung
In den vergangenen Jahren hat sich in Deutschland eine Tendenz dahingehend etabliert, das Instrumentarium des Strafrechts nicht nur als letztes Mittel, also als „ultima ratio“ zu gebrauchen, sondern dieses auch zur Umsetzung ordnungspolitischer Maßnahmen einzusetzen. Zur konsequenten Umsetzung fehlt nach Meinung der Regierungsparteien noch die Schließung einer Lücke. Diese (vermeintliche) Lücke bestehe darin, dass eine Zurechnung des rechtswidrigen Verhaltens von Personen im…