Die Nutzung von privaten Endgeräten für jegliche Form der digitalen Gesundheitsfürsorge ist derzeit in aller Munde; etwa mit Sport-, Fitness- und Gesundheits-Apps. Deren rechtliche Beurteilung ist derzeit noch nicht als abgeschlossen zu bezeichnen. Beim Gesetzgeber steht die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung und medizinischer Anwendungen seit dem sog. E-Health-Gesetz stärker im Fokus; jüngst soll das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) digitale Gesundheitsanwendungen zügig in die Versorgung…
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