„Das MDK-Prüfverfahren neu zu regeln sowie Grundsatzfragen in einem Bundesausschuss verbindlich zu beantworten, ist eine echte Chance mehr Verfahrenssicherheit ins System zu bekommen", so Prof. Dr. Steffen Gramminger, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling (DGfM). Die Schlichtungsstelle auf Landesebene sei dagegen eine klare Fehlentwicklung in der Praxis und sei nicht umsetzbar. Gramminger fordert eine Rücknahme oder zumindest eine Überarbeitung dieser Regelung.…
„Look behind the Scene": Ein Bundessozialrichter plaudert
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