Krankenhäuser sollen künftig Personalkostenerlösanteile auf DRG-Basis nachweisen, um die jeweils spezifische Versorgungsstruktur von der Finanzierungsseite herzuleiten. Im G-DRG-System wird zwar die Finanzierung der medizinischen Leistungen berücksichtigt, nicht aber die dafür notwendigen Struktur- und Vorhaltekosten. Diesem „Erlös-Dilemma“ stehen permanent steigende Personal-, Energie und Sachkosten gegenüber. Die werden sich künftig nicht mehr ausschließlich über die Vergütung für medizinische…
Wie viel Arzt ist drin?
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