Krankenkassen und Krankenhäuser weitgehend einig: Das Versorgungsstrukturgesetz weist in die richtige Richtung. Es reiht sich ein in die Gesetzesinitiativen des vergangenen Jahrzehnts, die gestartet wurden, um die Sektorengrenzen durchlässiger zu machen. Krankenhäuser dürfen ambulant tätig werden, wenn der Landesausschuss erhöhten lokalen Versorgungsbedarf erkennt. Ferner gleicht die Neufassung des §116b SGB V die Wettbewerbsbedingungen für die spezialfachärztliche Versorgung durch Vertragsärzte…

Schmale Brücke – kleine Wirkung
f&w

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