Die Krankenhäuser sollen in den laufenden Budgetverhandlungen mit den Kassen nur solche zusätzliche Leistungsmengen für sich aushandeln, die sie auch tatsächlich werden erbringen können. Darin waren sich im Workshop „Entgeltverhandlungen 2011“ dessen Leiter Martin Heumann, Geschäftsführer des Krankenhauszweckverbandes Rheinland e. V., und Rechtsanwalt Dr. Christoph Seiler von der Münchner Kanzlei Seufert & Partner einig.
Denn Leistungen, die zwar vereinbart, aber später nicht erbracht werden,…