Die deutschen Krankenhäuser klagen über die Belastung der „doppelten Degression": Zusätzliche Leistungen würden wegen der Mehrleistungsabschläge nach §4 Absatz 2a Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) und wegen der Abschläge auf den Landesbasisfallwert (LBFW) nicht ausreichend finanziert. Sie kritisieren außerdem, dass die Landesbasisfallwerte für das Jahr 2011 nach Abschluss der Verhandlungen nicht in Höhe der Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen gestiegen sind.…
Die Menge macht's
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