Rechtlich sieht es für die Mengenvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nicht gut aus. Vor dem Hintergrund einer neuen gerichtlichen Entscheidung hat sich der G-BA in seiner Sitzung am 15. September 2011 zum wiederholten Male dazu veranlasst gesehen, eine Mindestmengenregelung außer Vollzug zu setzen.
Nach der gesetzgeberischen Intension sollen die für stationäre Krankenhausleistungen normierten Mindestmengen der Qualitätssicherung dienen. Auch die Weiterbildungsordnungen der…