Die Zu- und Abschlagsregelungen des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) – insbesondere der Mehrleistungsabschlag – und der Erlösausgleich führen unterjährig zwangsläufig zu Abweichungen zwischen Erlös und Cashflow von bis zu mehreren Prozentpunkten. Nicht selten wird deshalb die Ergebnisentwicklung unterjährig zu optimistisch eingeschätzt; im zweiten Halbjahr kommt es zu unvorhergesehenen Liquiditätsengpässen. Voraussetzung für eine realistische Erlösplanung in Krankenhäusern ist daher eine…
Vom Plan zum Ist
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