"Selektives Kontrahieren kann wesentliche Beiträge zum ständigen Suchprozess nach Qualität und Effizienz der Versorgung leisten."
Das Verhältnis von Kollektivverträgen und „selektivem Kontrahieren" ist nach wie vor konzeptionell ungeklärt. Die vielfältigen gesetzlichen Neuregelungen sind teils widersprüchlich und die überbordende wettbewerbliche Rhetorik gleichwohl oft inhaltsleer. Seit der Gesetzgebung des Jahres 2000 (insbesondere ab 2004) bestehen vielfältige Möglichkeiten zu…