Am 17. Juni 2010 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) veränderte Mindestmengen im Bereich der Früh- und Neugeborenenversorgung beschlossen. Der Artikel behandelt die Hintergründe dieser Entscheidung, geht der Frage nach, welche Auswirkungen die neuen im Vergleich zu den bisherigen Mindestmengen in der Versorgungslandschaft haben werden und macht den Versuch einer Bewertung.
Für Level 1-Kliniken – gemäß der Qualitätssicherungs-(QS-)Richtlinie des G-BA – wird demnach ab dem Jahr 2011…