Die Umsetzung des neonatologischen Versorgungskonzeptes des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wirft eine Vielzahl von Rechtsfragen auf (1): Zu klären ist das Verhältnis dieser Regelungen zur Krankenhausplanung der Länder. Im Rahmen der Entgeltverhandlungen entsteht immer wieder Streit über die Auslegung einzelner Bestimmungen der G-BA-Richtlinie. Im Hinblick auf die Neuregelung der Mindestmengenvereinbarung zum 1. Januar 2011 stellen sich Rechtsfragen bei Beurteilung der Leistungsmenge…
Recht aktuell kommentiert: Das neonatologische Versorgungskonzept des G-BA
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