Der von der Bundesregierung eingeschlagene Weg, das Gesundheitswesen wettbewerbsorientierter auszugestalten, ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Einführung von Selektivverträgen verzerrt die bestehenden Marktstrukturen zum Nachteil von Versicherten und Krankenhäusern. Die notwendigen Rahmenbedingungen einer Wettbewerbs- und Regulierungsordnung, die auch den Kliniken die Möglichkeit gibt, Leistungserbringungen abzulehnen, existieren noch nicht.
Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands…