Jüngst hat das Kartellamt Einspruch gegen einen Krankenhauskauf in Brandenburg erhoben. Den Verkauf der beiden Kreiskrankenhäuser Rhön-Grabfeld untersagte sogar das Kartellamt, um eine marktbeherrschende Stellung zu verhindern. Damit ist ein weiter Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Sozialrecht in das Wettbewerbsrecht hinausgewachsen. Doch es bleibt die Frage, ob sich das Kartellamt nur auf die privaten Krankenhausträger hin orientiert oder ob das Kartellrecht auch für alle…
Das Kartellamt hinterfragt die Klinik-Monopole
f&w
Die vollständige Ansicht steht nur unseren registrierten Usern zur Verfügung. Werden Sie auch Abonnent.