Nach einem schwierigen Einigungsprozess im Vermittlungsverfahren sind mit dem Zweiten Fallpauschalenänderungsgesetz (2. FPÄndG) die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Konvergenzphase wesentlich verändert worden. Damit erhalten die Krankenhäuser die von ihnen eingeforderte Planungssicherheit. Unverändert beginnt die ökonomische Wirkung des DRG-Vergütungssystems mit dem 1. Januar 2005. Mit der Verlängerung der Konvergenzphase will der Gesetzgeber auch den so genannten…
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2. FPÄndG am 1. Januar 2005 in Kraft getreten
Veränderte Rahmenbedingungen für die Konvergenzphase
f&w