Die Politik will die Integrierte Versorgung (IV) durchsetzen. Nach dem am 9. September in erster Lesung im Bundestag diskutierten Gesetzentwurf des Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG) sollen die Krankenkassen bis zu ein Prozent der Summe der Krankenhausrechnungen sowie der Gesamtvergütungen der Kassenärzte einbehalten und innerhalb von drei Jahren zur Vergütung der Integrierten Versorgung nach § 140 SGB V verwenden können. Weitere juristische und ökonomische Hemmnisse werden…
Integrierte Versorgung: die Politik macht Ernst, und die Krankenhäuser müssen rasch handeln
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