Eine Fülle von Daten scheint – zumal seit der Einführung des G-DRG-Systems – Auskunft zu geben über das Leistungsgeschehen eines Krankenhauses. Die aggregierten Daten der Kostenkalkulation, Daten nach §21 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG), aber auch ein Benchmarking auf der Grundlage von Routinedaten eröffnen die Möglichkeit, die Leistungen der Krankenhäuser zu vergleichen. Doch Vorsicht: Die vermeintlich objektiven Fakten basieren auf Zahlen, die primär nicht zu diesem Zwecke erhoben…
Trügerische Transparenz
f&w
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