Dem Krankenhausträger geht ein Aufforderungsschreiben des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zu, in dem die Überprüfung eines Behandlungsfalls angezeigt wird. Damit beginnt ein bürokratischer Aufwand, der das Krankenhaus manchmal über Jahre beschäftigt. Nach eigener Darstellung auf seiner Homepage hat der MDK im Jahr 2008 2.307.068 stationäre Leistungen überprüft. Eine statistisch bislang nicht erfasste Anzahl von überprüften stationären Leistungen mündet in einen…
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Recht aktuell kommentiert
Neue Rechtsprechung des BSG zu Abrechnungsstreitigkeiten
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