Seit 2005 sind die Krankenhäuser nach § 137 SGB V verpflichtet, den Kostenträgern einen strukturierten Qualitätsbericht vorzulegen, der im Internet veröffentlicht wird. Die bisher vorliegenden Qualitätsberichte unterscheiden sich sehr in Layout, Struktur und Leistungsdarstellung. Sie erlauben keinen Vergleich von Kliniken oder Abteilungen. Dies liegt zum einen an sehr interpretationsfähigen Vorgaben zur Codierung und Datendarstellung, zum anderen fehlen Indikatoren, an denen die…
Der Varizen-König kommt aus dem Steigerwald
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