Das GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) wird von den deutschen Krankenhäusern in diesem Jahr erhebliche Anstrengungen erfordern, um die tarifbedingten Kostensteigerungen neben den zu erwartenden geringen Erlössteigerungen zu kompensieren. Letztere werden insbesondere durch den Mehrleistungsabschlag und die geringe Veränderungsrate deutlich reduziert. Haben Krankenhäuser ihre Personalkosten bereits auf ein nicht zu vertretendes Maß ausgerichtet, unterliegen sie der Mindestbesetzungsproblematik…
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