Mit der gesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen und Bilanzen geht die Finanzverwaltung konsequent den Weg „Elektronik statt Papier". Dieser Weg stellt für Krankenhausträger eine Herausforderung dar, da das Softwaresystem angepasst und Arbeitsabläufe in der Finanzbuchhaltung umgestellt werden müssen.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgabe des 2008 festgeschriebenen Steuerbürokratieabbaugesetzes sind – verbindlich ab dem Veranlagungszeitraum 2011 – die…