Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seinen Richtlinien zu ambulanten Leistungen von Krankenhäusern nach §116b SGB V den gesundheitspolitisch wichtigsten Bereich konkretisiert: die onkologische Versorgung. Dies könnte nachhaltig die Versorgungslandschaft verändern, weil Krankenhäuser erstmals in bedeutsamem Umfang ambulante Versorgungsaufgaben übernehmen können. Allerdings sind die qualitativen Anforderungen, wie beispielsweise ein interdisziplinäres Behandlungsteam und Mindestmengen, hoch.
…Onkologie künftig sektorübergreifend
f&w
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