Bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in der Rechtsform der GmbH müssen die GmbH-Gesellschafter eine Bürgschaft gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgeben. Die Autoren zeigen zunächst, warum allein die Gewährung der Bürgschaft die Steuerbegünstigung eines gemeinnützigen Krankenhauses nicht gefährdet. Sie zeigen ferner die Voraussetzungen auf, unter denen eine Mittelfehlverwendung auch im Fall einer Inanspruchnahme der Bürgschaft vermieden werden kann. Der…

MVZ-GmbH gefährdet die Gemeinnützigkeit nicht
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