Wenn das Vorgehen des Bundeskartellamtes vor Gericht Bestand hat, wird dies zu Fusionen unter vergleichbar starken Kliniken, aber auch Block-übernahmen führen. Denn mit seinen jüngsten Entscheidungen über Krankenhauskäufe durch Rhön-Klinikum und Asklepios hat das Amt nicht nur die grundsätzliche Gültigkeit des Kartellrechts für den stationären Sektor, sondern auch wichtige Anwendungskriterien insbesondere zur Marktabgrenzung offen gelegt, die den deutschen Krankenhausmarkt verändern könnten.
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