Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) kann aus steuerlicher Sicht ein Zweckbetrieb nach §66 Abgabenordnung (AO) sein, sofern mehr als zwei Drittel der Leistungen gegenüber hilfsbedürftigen Personen im Sinne des §53 AO erbracht werden. Damit kann der Rechtsträger eines MVZ als steuerbegünstigte Körperschaft nach der AO gestaltet werden oder ein bereits als steuerpflichtig konzipiertes MVZ den Status einer steuerbegünstigten Körperschaft erlangen. Im Einzelfall ist aber die Abstimmung mit…
Gemeinnützigkeit für Medizinische Versorgungszentren
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