Öffentliche und damit auch kommunale Krankenhäuser dürfen Aufträge nicht mehr unmittelbar an rechtlich selbstständige Töchter mit mehreren Eigentümern vergeben und sich dabei auf ein vergabefreies Inhouse-Geschäft berufen. Der Europäische Gerichtshof hat den Häusern diese Gestaltungsvariante genommen: Aufträge an eine Gesellschaft, die neben dem Krankenhaus mindestens einem weiteren Eigentümer gehört, dürfen nur nach einem Vergabeverfahren erteilt werden.
Krankenhäuser haben in der…