Keine vergabefreien Inhouse-Geschäfte mit Klinik-Töchtern, an denen private Partner beteiligt sind

Europäische Richter schränken die Auftragsvergabe ein

  • Strategie
  • 01.04.2005

Öffentliche und damit auch kommunale Krankenhäuser dürfen Aufträge nicht mehr unmittelbar an rechtlich selbstständige Töchter mit mehreren Eigentümern vergeben und sich dabei auf ein vergabefreies Inhouse-Geschäft berufen. Der Europäische Gerichtshof hat den Häusern diese Gestaltungsvariante genommen: Aufträge an eine Gesellschaft, die neben dem Krankenhaus mindestens einem weiteren Eigentümer gehört, dürfen nur nach einem Vergabeverfahren erteilt werden.

Krankenhäuser haben in der…

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