Umsätze außerhalb der Kernleistungen von Krankenhäusern sollen ab 2005 steuerpflichtig werden. Hierdurch können sich erhebliche umsatz- und ertragsteuerliche Belastungen ergeben. Die Krankenhausleitungen sind aufgefordert, die bestehenden steuerlichen Risiken zu quantifizieren und entsprechende organisatorische Umsetzungen einzuleiten.
In der Sitzung vom 5. November 2004 hat der Bundesrat der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes (Umsatzsteuerrichtlinien…