Der Bereitschaftsdienst des Personals in deutschen Krankenhäusern muss in vollem Umfang als Arbeitszeit anerkannt werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof am 9. September in Luxemburg. Mit Hinweis auf die EU-Richtlinie verwarfen die Richter das deutsche Gesetz (Aktenzeichen: C-151/02), wonach nur die tatsächlich während des Bereitschaftsdienstes geleistete Arbeit durch Geld oder Freizeitausgleich vergütet wird.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Quaas bewertet das EuGH-Urteil: "Das…