Die Struktur des gesetzlichen Qualitätsberichts steht für den Basisteil de facto fest. Der Systemteil hingegen ist innerhalb seiner vorgegebenen Thematik bis auf eine Zeichenbegrenzung frei gestaltbar. Er erfordert die zielgruppengerechte Interpretation der Qualität – mit Zahlen allein ist es dabei nicht getan. Auf die Frage „Womit dann?“ gibt es konkrete Antworten. Wer noch nicht mit der Umsetzung begonnen hat, sollte jetzt anfangen.
Jenseits aller Diskussion um Sinn und Unsinn der im…