Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband haben sich - unter Mitwirkung der Bundesschiedsstelle - auf eine Prüfverfahrensvereinbarung geeinigt. Diese regelt nunmehr Ablauf, Pflichten und Fristen der Krankenkassen und der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung bei der Prüfung von Krankenhausabrechnungen. Die neue Vereinbarung umfasst unter anderem einen Falldialog zwischen Leistungserbringer und Kostenträger. Sie trat zum 1. September 2014 in Kraft und betrifft…
PrüfvV: Klare Regeln Was ist neu?
f&w
Vollständigen Artikel lesen? Jetzt einloggen oder Zugriff erhalten