Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 2. Juli 2014 (Az.: B 6 KA 30/13 R) entschieden, dass Krankenhäuser keinen Anspruch auf bessere Bewertung ihrer ambulanten Notfallleistungen haben. Vorausgegangen war eine Klage des Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhauses Hamburg auf eine höhere Vergütung. Unser Autor sieht die von der Kassenärztlichen Vereinigung betriebenen Notfalleinrichtungen gegenüber Krankenhäusern bevorteilt und hat das Verfahren seit 2009 bis zur Revision vor dem…

Außenseiter Krankenhaus
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