"Eine „Umstrukturierung" oder „Modifikation" der unteren Grenzverweildauer birgt ein erhebliches finanzielles Sparpotenzial für das deutsche Gesundheitswesen."
Seit Einführung des DRG-Systems werden die Erlöse der einzelnen Krankenhausfälle über die Hauptdiagnose, die Nebendiagnosen und Prozeduren ermittelt. Der Anreiz für eine lange Liegedauer sollte der Vergangenheit angehören und MDK-Prüfungen zu Verweildauern die Ausnahme sein.
Die im System definierten Grenzverweildauern erfüllen dabei…