Die Prüfpraxis, mit der die Krankenkassen und deren Medizinischer Dienst (MDK) eine sekundäre Fehlbelegung in Bezug auf die untere Grenzverweildauer ermitteln wollen, ist nach Auffassung des Autors nicht haltbar. Vielmehr widerspricht sie in eklatanter Weise den grundlegenden Intentionen des Gesetz- und Verordnungsgebers. Solange das Krankenhaus sich – die stationäre Krankenhausbehandlungsnotwendigkeit unterstellt – innerhalb der Grenzverweildauer bewegt, liegt keine Fehlbelegung im Sinne des…
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Die MDK-Überprüfung der sekundären Fehlbelegung in Bezug auf die untere Grenzverweildauer im Streit
BSG-Urteil überzeugt nicht
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