Mit der jährlichen Umstellung des DRG-Kataloges wurden nun schon zum zweiten Mal die Bewertungsrelationen im statistischen Mittel verändert, in diesem Fall zu Lasten der Krankenhäuser. Dies darf sich nicht wiederholen. Darin sind sich die Autoren des Beitrages, Repräsentanten aus Krankenhaus und -kasse, einig. Ein Budgetneutralitätsfaktor ist einzuführen. Dieser würde sich wegen des neutralisierenden mittleren Effektes in beide Richtungen – zu Lasten und zu Gunsten der Kliniken oder der…
Die Leistungsbewertung darf nicht jährlich verändert werden
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