Zauberwort Kommunikation

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  • 01.03.2015
 

Seit dem 1. Januar 2015 gilt die sogenannte Prüfverfahrensvereinbarung im Falle einer Abrechnungsprüfung stationär aufgenommener Patienten. Die jeweiligen Krankenhäuser, Krankenkassen und die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung müssen ein gemeinsames effizientes, konsensorientiertes Verfahren umsetzen. Ein steiniger Weg, denn die Selbstverwaltungspartner haben unterschiedliche Vorstellungen.

Über ein halbes Jahr ist es her, dass sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)…

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