Krankenhäuser und Krankenkassen sollen jährlich prospektiv ein Erlösbudget für das folgende Kalenderjahr vereinbaren. Tatsächlich erbrachte Behandlungsleistungen und Rechnungskorrekturen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zwingen die Krankenhäuser zu regelmäßigen Anpassungen der Erlösausgleiche für noch offene Jahre.
Die tatsächlich in einem Kalenderjahr erbrachten Leistungen weichen in Art und Menge oft von den vereinbarten Daten ab. Dies führt im Vergleich zum vereinbarten…