Leistungsorientierte Investitionspauschalen sollen künftig den Investitionsbedarf für (teil)stationäre Krankenhausleistungen mithilfe bundeseinheitlicher Bewertungsrelationen abbilden. Die Bundesländer entscheiden eigenständig über die Anwendung der Pauschalen sowie über die Details zur Ausgestaltung – insbesondere zur Höhe – der reformierten Investitionsförderung. Die Investitionsbewertungsrelationen der Pauschalen werden auf Basis einer Krankenhausstichprobe kalkuliert. Nach Prä-Test und…
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