Die privaten Krankenversicherer streiten immer öfter um Kostenerstattungsfragen. Als besonders konfliktträchtig erweist sich die Vorschrift des § 6a GOÄ, der eine Gebόhrenminderung bei stationärer Behandlung regelt. Dabei geht es darum,
- ob freiberuflich tätige Belegärzte, die zugleich gesellschaftsrechtlich an dem Krankenhausträger beteiligt sind, ihre Leistungen nach § 6a Abs. 1 Satz 1 GOÄ um 25 oder 15 Prozent mindern müssen,
- welche Sachkosten der Belegarzt gegenüber dem Patienten…