Die neue Reha-Richtlinie ermöglicht Vertragsärzten, auch ohne spezielle Genehmigung eine Reha zu verordnen. Das vereinfachte Antragsverfahren stärkt die Patientenrechte allenfalls mittelbar; einen Rechtsanspruch auf eine Wunscheinrichtung haben Reha-Patienten nach wie vor nicht.
Mit Beschluss vom 15. Oktober 2015 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden, die Richtlinie über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation vom 16. März 2004 zu ändern. Die beschlossenen Änderungen, die…