Die Erbringung ambulanter Behandlungen im Anschluss an eine vollstationäre Behandlung im Krankenhaus durch Teilnehmer der vertragsärztlichen Versorgung ist Gegenstand zweier aktueller Urteile des Bundessozialgerichts (BSG). Die Entscheidungen des 6. Senats und des 1. Senats hierzu lesen sich durchaus widersprüchlich. Juristische Auseinandersetzungen sind vorprogrammiert. Der Autor legt dar, dass im Zweifel §115a Absatz 1 SGB V zu vor- und nachstationärer Behandlung im Krankenhaus eng auszulegen…

Nachstationäre Behandlung: Kooperationen zweifelhaft
f&w

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