Die Tätigkeit des Arztes im Praktikum (AiP) als Approbationsvoraussetzung entfällt ab 1. Oktober 2004 ersatzlos. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 14. Januar 2004 heißt es, durch die Reform der ärztlichen Ausbildung sei die dem Studium nachgelagerte "AiP"-Phase nicht mehr erforderlich und solle abgeschafft werden. Der Beitrag beantwortet die in diesem Zusammenhang entstehenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Enden die mit den AiPs geschlossenen Verträge automatisch mit dem Ablauf…