Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, das zum 23. Juli 2015 in Kraft trat, hat der Gesetzgeberdie Rahmebedingungen für das Entlassmanagement erneut angepasst. Unser Autor benennt diewichtigsten Aspekte, die Krankenhäuser nun beachten müssen.
I. Status quo/Entwicklung
Das Entlassmanagement ist keine Erfindung des Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG), sondern schon das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) hatte mit Wirkung vom 1. April 2007 in § 11 Abs. 4 SGB V einen Anspruch der…