Etwa die Hälfte der Patient:innen in deutschen Krankenhäusern ist 65 Jahre und älter. Ihr Anteil an den Behandlungsfällen wird in den nächsten drei Dekaden deutlich ansteigen. In Bayern läuft ein Modellprojekt, das Kliniken auf diesem Weg begleitet.
Dass aufgrund des demografischen Wandels die Anzahl der an Demenz erkrankten Patient:innen zunehmen wird, ist bekannt. Daher müssen deren Bedürfnisse und Bedarfe sowohl beim Umbau in Sektorenübergreifende Versorger (SEV) wie bei der Ambulantisierung detailliert berücksichtigt werden. Dadurch erhält auch das (ambulante) Entlassmanagement eine ganz neue Bedeutung. Die Behandlung von Menschen mit Demenz im Krankenhaus, derer sich auch der diesjährige WIdO-Krankenhaus-Report als Schwerpunktthema annimmt, ist ein zentraler Aspekt der Gesundheitsversorgung und hat auch gesellschaftspolitische Relevanz. Demenz hat wesentliche Auswirkungen auf die Nutzung von Ressourcen des Gesundheitswesens.
Gesundheitsökonomische Relevanz
Die gesundheitsökonomische Relevanz des Themas zeigt sich in erster Linie an den Kosten: An Demenz erkrankte Menschen beanspruchen häufig mehr medizinische Leistungen. Beispielsweise verursachen längere Krankenhausaufenthalte, spezialisierte Therapien und Rehabilitationsmaßnahmen erhöhte Ausgaben. Die gleichzeitige Behandlung mehrerer chronischer Krankheiten erhöht zusätzlich den Bedarf an Medikamenten, diagnostischen Verfahren und Pflege. Der erhöhte Pflegeaufwand und eine längere Verweildauer führen bei den Kliniken nicht nur zu höheren Kosten, sondern auch zur Verknappung der Kapazitäten, sprich zu Opportunitätskosten.
Unklare Prozesse im Einweisungs- und Entlassmanagement, ebenso wie die Definition der sozialen Indikation, die oftmals bei an Demenz erkrankten Patienten zu unnötig langen Klinikaufenthalten und zu Versorgungsengpässen führen, implizieren zusätzlich für die Kliniken bürokratischen Dokumentationsaufwand. Dem hat sich auch das bayerische Modellprojekt „Bürokratieabbau in bayerischen Krankenhäusern“ versucht anzunehmen, denn oft führen auch die sozialen Begleitumstände dementer Patienten, wie das häusliche Umfeld, mangelnde Mobilität oder auch die Pflegebedürftigkeit, zu stationären Einweisungen beziehungsweise Verweildauern oberhalb der im Fallpauschalenkatalog vorgesehenen sogenannten „oberen Grenzverweildauern“. Dies führt jedoch bei vielen Kliniken zu Abrechnungsprüfungen durch die Kostenträger und somit letztlich zu mehr Bürokratie.