2016 soll das Krankenhausstrukturgesetz in Kraft treten. Es sieht unter anderem vor, § 1 Absatz 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz um das Ziel einer „patientengerechten sowie qualitativ hochwertigen Versorgung" zu erweitern. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll Qualitätsindikatoren entwickeln, die als Empfehlungen Bestandteil jedes Krankenhausplans werden, um die Versorgungsqualität zum Maßstab von Aufnahme und Verbleib der Häuser zu erheben. Nach gegenwärtiger Rechtslage ist es unzulässig,…

Keine Pflicht zur Zertifizierung
f&w

Die vollständige Ansicht steht nur unseren registrierten Usern zur Verfügung. Werden Sie auch Abonnent.