Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Mehrleistungsabschlags ist umstritten. Das Bundesverwaltungsgericht sieht darin ein Instrument der Kostendämpfung, ohne sich zur prinzipiellen Zulässigkeit dieser Vergütungsbegrenzung zu äußern. Das Verwaltungsgericht München hat in zwei Urteilen aus dem Jahr 2014 diesen Abschlag grundsätzlich gebilligt, weil er dazu diene, den Ausgabenzuwachs für Krankenhausleistungen zu vermindern. Seit diesem Jahr ist zusätzlich eine – erhebliche – Verschärfung…
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Mehrleistungsabschlag und Rückwirkungsverbot
Solidarbeitrag zugunsten der Krankenkassen?
f&w

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