In einem am 21. Januar 2015 verkündeten Urteil grenzt das Landessozialgericht Baden-Württemberg nachstationäre Krankenhausbehandlungen von ambulanten Operationen eines Krankenhauses gemäß § 115b SGB V ab. Ob eine ambulante Leistung im Anschluss an eine vollstationäre Versorgung als nachstationäre Behandlung im Sinne des § 115a SGB V abzurechnen ist, bestimmt das konkrete Behandlungsziel. Nur dann, wenn der Behandlungserfolg der vollstationären Krankenhausbehandlung gesichert oder gefestigt…
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Poststationär ist nicht immer nachstationär
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