Das Bundessozialgericht (BSG) hat seinen bisherigen Standpunkt aufgegeben, wonach die Prüfung, ob eine im Krankenhaus angewandte Untersuchungs- oder Behandlungsmethode die gesetzlich geforderten Qualitätsstandards erfüllt, ausschließlich dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) obliegt. Die hierdurch eröffnete Möglichkeit der Überprüfung von Methoden in Einzelfällen – außerhalb eines G-BA-Verfahrens – führt zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit bei Anwendung und Abrechnung innovativer…

Qualitätsgebot als Innovationsbremse?
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