Von vielen unbemerkt hat der Gesetzgeber mit der Verabschiedung des Beitragsschuldengesetzes zum 1. August 2013 ein sogenanntes obligatorisches Schlichtungsverfahren für Vergütungsforderungen von Krankenhäusern bei einem Streitwert unter 2.000 Euro eingeführt. Mit dieser Regelung sind zahlreiche offene Rechtsfragen und ungelöste Probleme verbunden, von denen nur ein Teil im Folgenden angesprochen werden kann.
§17c Absatz 4b Satz 3 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) lautet: „Bei Klagen, mit…