Vertragliche Abreden zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten zur Sektorengrenzen überschreitenden Kooperation wirken harmlos, bergen aber rechtliches Konfliktpotenzial. Insbesondere unbedachte Erlösoptimierung mit vermeintlich innovativen Kooperationen steht unter dem Damoklesschwert staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren. Auch der unkritische Einsatz von innovativer Technik im Krankenhaus ist mit größter Rechtssorgfalt zu betrachten.
f&w 1/2013, Seiten 34-35
Gerade in Zeiten,…