Das Bundessozialgericht (BSG) musste sich in den vergangenen Wochen zum einen mit der Rechtmäßigkeit der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) normierten Mindestmenge für die Versorgung mit Kniegelenk-Totalendoprothesen (TEP) und zum anderen mit der Leistungsmenge für die Versorgung von Frühgeborenen beschäftigen. Die Rechtmäßigkeit der Mengenvorgaben wird differenziert beurteilt. Im Ergebnis werden Mindestmengen als Instrumente der Qualitätssicherung nicht grundsätzlich infrage gestellt, sie…
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Mindestmenge: Ja, aber...
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